Unser Qualitätsmanagement


Fortbildungszertifikat DAV

Die Fortbildungsbescheinigung des Deutschen Anwaltsvereins (DAV) wird lediglich denjenigen Rechtsanwälten erteilt, die sich regelmäßig und umfänglich fortbilden. Dabei sind die besonderen Fachbereiche der Fortbildung auszuweisen, die damit transparent für die Mandanten auch in der Internetsuchmaschine der Deutschen Anwaltauskunft www.anwaltauskunft.de besonders ausgewiesen werden.


Fachanwaltschaften; Tagungen; Seminare; Fortbildungen

Der Titel Fachanwalt bezeichnet Rechtsanwälte, die auf einem bestimmten Rechtsgebiet besondere Kenntnisse und Erfahrungen gesammelt haben. Die Befugnis zum Führen der Fachanwaltsbezeichnung wird von der zuständigen Rechtsanwaltskammer verliehen. Voraussetzung für den Fachanwaltstitel sind eine anwaltsspezifische Fortbildung, schriftliche Prüfungen sowie der Nachweis praktischer Erfahrungen. Auch nach Erwerb der Fachanwaltsbezeichnung muss sich der Rechtsanwalt regelmäßig (15 Stunden pro Jahr) fortbilden.

In unseren Kanzleiräumen bilden wir nicht nur unsere Mitarbeiter regelmäßig und qualifiziert fort, sondern veranstalten auch in kleinen Gruppen Seminare und Workshops zu aktuellen Rechtsfragen und halten Schulungen ab.